Mit Hunden spazieren
Mit Tierheimhunden spazieren gehen
Wenn Sie im Tierheim helfen und Zeit mit unseren Tieren verbringen wollen, schlagen wir Ihnen vor, die Hunde des Tierheims spazieren zu führen. Außer an Sonn- und Feiertagen können Sie von montags bis freitags von 13.00 bis 16.30 Uhr, an Samstagen von 12.30 - 15.45 Uhr. Unsere Vierbeiner freuen sich auf Sie!
Leider können wir kein Tier für einen Spaziergang reservieren.
Um Spaziergänger zu werden und eine Spaziergängerkarte zu erhalten, müssen Sie einen kurzen Einführungskurs absolvieren. Die Kurse finden immer samstags um 13.30 Uhr in unseren Räumlichkeiten statt. Die im Anschluss erhaltene Spaziergängerkarte ist für ein Kalenderjahr gültig und kann erneuert werden, ohne den Kurs erneut zu absolvieren.
Da besonders an Samstagen mehr freiwillige Spaziergänger das Tierheim besuchen als Hunde in der Anlage sind, weisen wir Sie darauf hin, dass gegebenenfalls nicht für jeden Spaziergänger ein Hund verfügbar ist.
Hausregeln für Spaziergänger
- Nur Erwachsenen ab 18 Jahren ist es erlaubt einen Hund spazieren zu führen. Kinder dürfen den Hund nicht an die Leine nehmen.
- Listenhunde dürfen nur mit Personen mit gültigem Hundeführerschein spazieren gehen.
- Den Hund immer an der Leine halten und nicht ableinen. Die Verwendung von Rollleinen (Flexi-Leine) oder langen Leinen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
- Hundekot muss beseitigt werden, Hundekotbeutel sind im Tierheim erhältlich.
- Der Aufenthalt in öffentlichen Hundeparks und Spielplätzen ist aus Sicherheits- und Hygienegründen untersagt.
- Das Entfernen, Manipulieren oder Verändern der Leine, des Maulkorbs, Halsbandes oder Geschirrs, oder der Medaille sind strengstens untersagt.
- Den Hund nicht in Kontakt mit anderen Hunden bringen, auch nicht „nur zum Schnüffeln“.
- Den Hund nicht in Gewässern baden oder trinken lassen.
- Niemals den Hund schlecht behandeln (z.B. durch Schlagen, Treten oder Zerren).
- Es ist Spaziergängern untersagt, die Hunde in Cafés, Brasserien und Restaurants mitzunehmen, auch nicht im Außenbereich.
- Das Spazierenführen der Hunde erfolgt auf eigene Gefahr. Das Déierenasyl haftet nicht für Schäden an Kleidung oder Accessoires des Spaziergängers, die durch den Hund verursacht wurden.
- Der Hund muss bis spätestens 16.30 Uhr (samstags bis 15.45 Uhr) wieder im Déierenasyl sein.
- Die telefonische Erreichbarkeit muss während der gesamten Dauer des Spaziergangs gewährleistet sein.
- Spaziergänge sind nur mit gültiger Spaziergängerkarte möglich. Ein Verstoß gegen die Hausregeln führt zum Entzug der Karte.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Kommt es selbstverschuldet zu einer Beißerei zwischen dem Hund des Spaziergängers und einem anderen Hund oder zu einem Beißvorfall bei Menschen, haftet der Spaziergänger.